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   BGH, 14.03.1951 - II ZR 1/50   

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https://dejure.org/1951,1373
BGH, 14.03.1951 - II ZR 1/50 (https://dejure.org/1951,1373)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1951 - II ZR 1/50 (https://dejure.org/1951,1373)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1951 - II ZR 1/50 (https://dejure.org/1951,1373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 518
  • DB 1951, 404
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 04.03.1919 - III 338/18

    Schadensersatzanspruch eines Reichsbeamten wegen Gesundheitsschädigung durch

    Auszug aus BGH, 14.03.1951 - II ZR 1/50
    Dabei kann es allerdings dahingestellt bleiben, ob mit einer vielfach vertretenen Ansicht im Schrifttum (Palandt BGB, 8. Aufl. § 339 Anm. 3; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 13. Aufl. S. 152) in diesem Fall ein Verschulden für die Verwirkung der Vertragsstrafe erforderlich ist, oder ob mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 55, 78; 95, 103; 147, 228; Seuff Arch 87, 184) die Verwirkung bei einem Unterlassungsgebot auch ohne ein Verschulden eintritt.
  • RG, 06.06.1903 - V 147/03

    Vertragsmäßige Beschränkung der Veräußerungsbefugnis.

    Auszug aus BGH, 14.03.1951 - II ZR 1/50
    Dabei kann es allerdings dahingestellt bleiben, ob mit einer vielfach vertretenen Ansicht im Schrifttum (Palandt BGB, 8. Aufl. § 339 Anm. 3; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 13. Aufl. S. 152) in diesem Fall ein Verschulden für die Verwirkung der Vertragsstrafe erforderlich ist, oder ob mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 55, 78; 95, 103; 147, 228; Seuff Arch 87, 184) die Verwirkung bei einem Unterlassungsgebot auch ohne ein Verschulden eintritt.
  • RG, 01.04.1935 - VI 541/34

    1. Kann eine Brauerei einem bierabnahmepflichtigen Gastwirt die

    Auszug aus BGH, 14.03.1951 - II ZR 1/50
    Dabei kann es allerdings dahingestellt bleiben, ob mit einer vielfach vertretenen Ansicht im Schrifttum (Palandt BGB, 8. Aufl. § 339 Anm. 3; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 13. Aufl. S. 152) in diesem Fall ein Verschulden für die Verwirkung der Vertragsstrafe erforderlich ist, oder ob mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 55, 78; 95, 103; 147, 228; Seuff Arch 87, 184) die Verwirkung bei einem Unterlassungsgebot auch ohne ein Verschulden eintritt.
  • BGH, 04.03.1977 - V ZR 236/75

    Personenschäden oder Sachschäden durch wiederholte unerlaubte Lärmeinwirkungen

    Zwar wird im Wettbewerbsrecht und für Vertragsstrafeversprechen teilweise die Auffassung vertreten, der strafrechtliche Begriff der fortgesetzten Handlung könne in das Zivilrecht übernommen werden mit dem Ziel und der Folge, daß eine einheitliche Verletzung anzunehmen sei und jede neue gleichartige Handlung (Teilhandlung) den Beginn der Verjährung bis zum Abschluß der Einwirkung hinausschiebe (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 11. Aufl. § 21 UWG Rdn. 13 und Einl. Rdn. 319; Finger MuW 1917, 10, 13; ausführlich Lobe, MuW 1932, 109 ff; vgl. auch BGH Urt. v. 14. März 1951 - II ZR 1/50 - NJW 1951, 518; LG Düsseldorf, GRUR 1967, 158).
  • BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 29/68

    Vermieterhaftung bei Grundstücksveräußerung

    Mit dem Anspruch auf Vertragsstrafe, der mit Vertragsschluß als bedingter und übertragbarer Anspruch entsteht (RGZ 72, 434; BGB RGRK 11. Aufl. § 339 Anm. 1), befaßt sich ein Urteil des II. Zivilsenats (vom 14. März 1951 - II ZR 1/50 - LM BGB § 339 Nr. 1).
  • BGH, 15.05.1961 - VIII ZR 124/60

    Rechtsmittel

    Die Auffassung, daß das Mißverhältnis zwischen der Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe und der einzelnen späteren Zuwiderhandlung für sich allein nicht ausreicht, um das Vertragsstrafenversprechen als sittenwidrig erscheinen zu lassen, entspricht der vom Berufungsgericht zum Teil auch angeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 64, 181; 85, 101; 114, 307) und des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 14. März 1951 - II ZR 1/50 - LM BGB § 343 Nr. 1 b).
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